{"id":15,"date":"2015-08-20T11:36:28","date_gmt":"2015-08-20T09:36:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/?page_id=15"},"modified":"2021-08-03T12:11:14","modified_gmt":"2021-08-03T10:11:14","slug":"rules","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/rules\/","title":{"rendered":"Statutes"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/statutes.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1231 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/statutes.jpg\" alt=\"Statutes page - African grasshopper\" width=\"540\" height=\"300\" \/><\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 1 (Name und Sitz)<br \/>\n<\/strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eEthologische Gesellschaft e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Marburg\/Lahn. Der Verein ist in das Vereinsregister des Registergerichts eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 2 (Zweck)<br \/>\n<\/strong>Die Gesellschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die F\u00f6rderung der ethologischen Wissenschaft in Forschung und Lehre. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchf\u00fchrung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und von Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des wissenschaftlichen Informationsaustausches. Die Gesellschaft ist selbstlos t\u00e4tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 (Mitgliedschaft)<br \/>\n<\/strong>Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer in der Ethologie in der Forschung t\u00e4tig ist oder war. F\u00f6rdernde Mitglieder werden Personen oder juristische Personen, die die Ziele der Gesellschaft finanziell unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Personen, die sich besondere Verdienste um die Ethologie erworben haben, k\u00f6nnen vom Vorstand mit einstimmigem Mehrheitsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben Stimmrecht, sind aber vom Beitrag befreit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um den wissenschaftlichen Charakter der Gesellschaft zu wahren, ist ein Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Die Mitgliedschaft darf nicht von der Staatsangeh\u00f6rigkeit abh\u00e4ngig sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 4 (Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft)<br \/>\n<\/strong>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, K\u00fcndigung oder Ausschluss. Die K\u00fcndigung muss mindestens \u00bc Jahr vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres von dem Mitglied schriftlich an den Vorstand erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Ausschluss eines Mitgliedes kann der Vorstand beschlie\u00dfen, wenn das Mitglied gegen die Satzung versto\u00dfen oder das Ansehen der Gesellschaft gesch\u00e4digt hat. Mitglieder, die mit der Beitragszahlung zwei Jahre in R\u00fcckstand geraten, werden automatisch ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 5 (Gesch\u00e4ftsjahr)<br \/>\n<\/strong>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Jedes Mitglied zahlt zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres den durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 6 (Organe der Gesellschaft)<br \/>\n<\/strong>Die Organe der Gesellschaft sind:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>die Mitgliederversammlung und<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 7 (Mitgliederversammlung)<br \/>\n<\/strong>Der Vorstand ruft im Abstand von zwei Jahren eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung soll schriftlich mindestens acht Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen (Poststempel). Mit der ordentlichen Mitgliederversammlung soll eine wissenschaftliche Tagung verbunden sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Er muss es schriftlich sechs Wochen vor einer au\u00dferordentlichen Versammlung tun, wenn 1\/3 der ordentlichen Mitglieder schriftlich dies w\u00fcnscht.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung)<br \/>\n<\/strong>Die Mitgliederversammlung entlastet und w\u00e4hlt den Vorstand und die Kassenpr\u00fcfer. Sie setzt die Mitgliedsbeitr\u00e4ge fest. Sie befindet \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung oder die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundlinien der T\u00e4tigkeit der Gesellschaft. Sie kann zu diesem Zweck W\u00fcnsche und Weisungen an den Vorstand beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Bei Satzungs\u00e4nderungen oder bei der Aufl\u00f6sung ist eine 2\/3-Mehrheit notwendig. Sonst wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 9 (Vorstand)<br \/>\n<\/strong>Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>dem engeren Vorstand\n<ol>\n<li>dem Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Stellvertretenden Vorsitzendem<\/li>\n<li>dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>dem Schatzmeister<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>dem erweiterten Vorstand\n<ol>\n<li>dem engerem Vorstand<\/li>\n<li>bis zu acht weiteren Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vertretung der Gesellschaft im Sinne des \u00a7 26 des BGB \u00fcbernehmen jeweils zwei der drei erstgenannten Personen (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer). Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren durch geheime und schriftliche Wahl aufgrund von Vorschl\u00e4gen aus der Versammlung. Wiederwahl ist m\u00f6glich. F\u00fcr die einzelnen Funktionen gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen der Anwesenden auf sich vereinigt.<br \/>\nDer Vorstand kann bis zu 8 Mitglieder f\u00fcr den erweiterten Vorstand vorschlagen, die bei der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden m\u00fcssen. Hierzu gen\u00fcgt jeweils eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 10 (Aufgaben des Vorstandes)<br \/>\n<\/strong>Der Vorsitzende ruft die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Die Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes ist gegeben, wenn mindestens f\u00fcnf Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jeder neu gew\u00e4hlte Vorstand \u00fcbernimmt die Gesch\u00e4fte am 01. Januar des der Wahl folgenden Jahres. Der Vorstand kann Mitglieder der Gesellschaft mit besonderen Aufgaben betreuen. Der Vorsitzende berichtet in der Mitgliederversammlung \u00fcber die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fchrt und verwaltet die Mitgliederkartei. Der Schatzmeister verwaltet die Mittel der Gesellschaft und gibt in der Mitgliederversammlung einen Bericht \u00fcber den Rechnungsabschluss. Die Rechnungspr\u00fcfung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Personen vor der Abgabe des Berichts des Schatzmeisters. Das Ergebnis der Rechnungspr\u00fcfung wird bekannt gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schriftf\u00fchrer erstellt von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ein Protokoll, das von ihm und dem Vorsitzendem unterschrieben wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 11 (Ordnungen)<br \/>\n<\/strong>Der Vorstand erl\u00e4sst f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte Ordnungen, wie Gesch\u00e4ftsordnung, Vorstandsordnung usw. Diese m\u00fcssen der Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 12 (Aufl\u00f6sung)<br \/>\n<\/strong>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbeg\u00fcnstigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Ethologischen Gesellschaft an die Deutsche Zoologische Gesellschaft e.V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<div class=\"indentedContentContainer\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Satzung wurde beraten und angenommen in der Gr\u00fcndungsversammlung in Basel\/Schweiz am 10. Oktober 1978.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unterschriften von sieben Gr\u00fcndungsmitgliedern:<br \/>\nGez. Christiane Buchholtz, Dierk Franck, Georg R\u00fcppell, Jakob Parzefall, Norbert Krischke, Karl-Ludwig Damm, Herbert Gro\u00df<\/p>\n<hr \/>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 (Name und Sitz) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eEthologische Gesellschaft e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Marburg\/Lahn. Der Verein ist in das Vereinsregister des Registergerichts eingetragen. \u00a0\u00a0 \u00a7 2 (Zweck) Die Gesellschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die F\u00f6rderung der ethologischen Wissenschaft in Forschung und Lehre. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchf\u00fchrung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und von Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des wissenschaftlichen Informationsaustausches. Die Gesellschaft ist selbstlos t\u00e4tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. \u00a0\u00a0 \u00a7 3 (Mitgliedschaft) Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer in der Ethologie in der Forschung t\u00e4tig ist oder war. F\u00f6rdernde Mitglieder werden Personen oder juristische Personen, die die Ziele der Gesellschaft finanziell unterst\u00fctzen. Personen, die sich besondere Verdienste um die Ethologie erworben haben, k\u00f6nnen vom Vorstand mit einstimmigem Mehrheitsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben Stimmrecht, sind aber vom Beitrag befreit. Um den wissenschaftlichen Charakter der Gesellschaft zu wahren, ist ein Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Die Mitgliedschaft darf nicht von der Staatsangeh\u00f6rigkeit abh\u00e4ngig sein. \u00a0\u00a0 \u00a7 4 (Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, K\u00fcndigung oder Ausschluss. Die K\u00fcndigung muss mindestens \u00bc Jahr vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres von dem Mitglied schriftlich an den Vorstand erfolgen. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann der Vorstand beschlie\u00dfen, wenn das Mitglied gegen die Satzung versto\u00dfen oder das Ansehen der Gesellschaft gesch\u00e4digt hat. Mitglieder, die mit der Beitragszahlung zwei Jahre in R\u00fcckstand geraten, werden automatisch ausgeschlossen. \u00a0\u00a0 \u00a7 5 (Gesch\u00e4ftsjahr) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Jedes Mitglied zahlt zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres den durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag. \u00a0\u00a0 \u00a7 6 (Organe der Gesellschaft) Die Organe der Gesellschaft sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand. \u00a0 \u00a7 7 (Mitgliederversammlung) Der Vorstand ruft im Abstand von zwei Jahren eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung soll schriftlich mindestens acht Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen (Poststempel). Mit der ordentlichen Mitgliederversammlung soll eine wissenschaftliche Tagung verbunden sein. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Er muss es schriftlich sechs Wochen vor einer au\u00dferordentlichen Versammlung tun, wenn 1\/3 der ordentlichen Mitglieder schriftlich dies w\u00fcnscht. \u00a0\u00a0 \u00a7 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) Die Mitgliederversammlung entlastet und w\u00e4hlt den Vorstand und die Kassenpr\u00fcfer. Sie setzt die Mitgliedsbeitr\u00e4ge fest. Sie befindet \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung oder die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundlinien der T\u00e4tigkeit der Gesellschaft. Sie kann zu diesem Zweck W\u00fcnsche und Weisungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Bei Satzungs\u00e4nderungen oder bei der Aufl\u00f6sung ist eine 2\/3-Mehrheit notwendig. Sonst wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt. \u00a0\u00a0 \u00a7 9 (Vorstand) Der Vorstand besteht aus dem engeren Vorstand dem Vorsitzenden dem Stellvertretenden Vorsitzendem dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dem Schatzmeister dem Schriftf\u00fchrer dem erweiterten Vorstand dem engerem Vorstand bis zu acht weiteren Mitgliedern. Die Vertretung der Gesellschaft im Sinne des \u00a7 26 des BGB \u00fcbernehmen jeweils zwei der drei erstgenannten Personen (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer). Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren durch geheime und schriftliche Wahl aufgrund von Vorschl\u00e4gen aus der Versammlung. Wiederwahl ist m\u00f6glich. F\u00fcr die einzelnen Funktionen gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen der Anwesenden auf sich vereinigt. Der Vorstand kann bis zu 8 Mitglieder f\u00fcr den erweiterten Vorstand vorschlagen, die bei der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden m\u00fcssen. Hierzu gen\u00fcgt jeweils eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. \u00a0\u00a0 \u00a7 10 (Aufgaben des Vorstandes) Der Vorsitzende ruft die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Die Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes ist gegeben, wenn mindestens f\u00fcnf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Jeder neu gew\u00e4hlte Vorstand \u00fcbernimmt die Gesch\u00e4fte am 01. Januar des der Wahl folgenden Jahres. Der Vorstand kann Mitglieder der Gesellschaft mit besonderen Aufgaben betreuen. Der Vorsitzende berichtet in der Mitgliederversammlung \u00fcber die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fchrt und verwaltet die Mitgliederkartei. Der Schatzmeister verwaltet die Mittel der Gesellschaft und gibt in der Mitgliederversammlung einen Bericht \u00fcber den Rechnungsabschluss. Die Rechnungspr\u00fcfung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Personen vor der Abgabe des Berichts des Schatzmeisters. Das Ergebnis der Rechnungspr\u00fcfung wird bekannt gegeben. Der Schriftf\u00fchrer erstellt von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ein Protokoll, das von ihm und dem Vorsitzendem unterschrieben wird. \u00a0\u00a0 \u00a7 11 (Ordnungen) Der Vorstand erl\u00e4sst f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte Ordnungen, wie Gesch\u00e4ftsordnung, Vorstandsordnung usw. Diese m\u00fcssen der Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden. \u00a0 \u00a7 12 (Aufl\u00f6sung) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbeg\u00fcnstigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Ethologischen Gesellschaft an die Deutsche Zoologische Gesellschaft e.V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Die Satzung wurde beraten und angenommen in der Gr\u00fcndungsversammlung in Basel\/Schweiz am 10. Oktober 1978. Unterschriften von sieben Gr\u00fcndungsmitgliedern: Gez. Christiane Buchholtz, Dierk Franck, Georg R\u00fcppell, Jakob Parzefall, Norbert Krischke, Karl-Ludwig Damm, Herbert Gro\u00df<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-15","page","type-page","status-publish","hentry"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.2","language":"en","enabled_languages":["en","de"],"languages":{"en":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15"}],"version-history":[{"count":37,"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1618,"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15\/revisions\/1618"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.etho-ges.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}